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VG Bayreuth, 24.09.2009 - B 2 K 09.554 |
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Genehmigungspflicht der gewerblichen Bootsvermietung an nicht schiffbaren Gewässern - Fischereirechte
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Bayreuth, 08.11.2007 - B 2 K 06.506
Auszug aus VG Bayreuth, 24.09.2009 - B 2 K 09.554
Mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 02.06.2006, eingegangen beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth am gleichen Tag, erhob der Kläger im Verfahren B 2 K 06.506 Klage und beantragte die Feststellung der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Genehmigung und die Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 19.04.2006.Mit Schriftsatz vom 26.03.2007 erweiterte der Klägerbevollmächtigte seinen Klageantrag im Verfahren B 2 K 06.506 und beantragte zusätzlich die Aufhebung der unbefristeten Genehmigung vom 13.04.2006.
Im Übrigen werde auf die Begründung des Widerspruchsbescheides und die Klageerwiderung im Verfahren B 2 K 06.506 verwiesen.
Für den Beigeladenen erwiderte dessen Bevollmächtigter mit Schriftsatz vom 19.11.2007 unter Bezugnahme auf das bisherige Vorbringen im Verfahren B 2 K 06.506 und verzichtete im Schriftsatz vom 20.08.2009 ausdrücklich auf eine Antragstellung.
Ergänzend wird auf die Gerichtsakte, die Akte des Verfahrens B 2 K 06.506, die vorgelegten Behördenakten und die Niederschriften über die mündlichen Verhandlungen vom 23.07.2008 und 06.08.2009 verwiesen, § 117 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -.
- OLG Nürnberg, 18.11.2008 - 1 Ws 313/08
Schifffahrt auf einem nicht allgemein zur Schifffahrt zugelassenen bayrischen …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.09.2009 - B 2 K 09.554
In seiner Person werden dadurch schon wegen der Vielzahl der Boote die Grenzen des Gemeingebrauchs überschritten und er betreibt folglich (Binnen-) Schifffahrt (vgl. hierzu: Schifffahrtsobergericht Nürnberg, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 313/08 - juris;… Schenk in Sieder-Zeitler, Bayerisches Wassergesetz, Art. 27 Rz. 10 und Knopp, a.a.O., Art. 21 Rz. 36 a). - VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen; …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.09.2009 - B 2 K 09.554
Den Verwaltungsbehörden steht ein gesetzlicher Entscheidungsspielraum zu, der - sofern er ausgeschöpft wird - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (BayVGH, Urteil vom 28.07.2009 - 22 BV 08.3427). - VGH Bayern, 20.09.1993 - 22 B 92.2821
Auszug aus VG Bayreuth, 24.09.2009 - B 2 K 09.554
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 20.09.1993 - 22 B 92.2821, die sich das erkennende Gericht ausdrücklich zu eigen macht, hat im Rahmen dieser Entscheidung der Kläger als Fischereiberechtigter einen aus § 3 Abs. 2 Satz 1 SchO, Art. 27 Abs. 4 Sätze 1, 2 BayWG resultierenden Anspruch auf Berücksichtigung seiner fischereilichen Belange, und zwar auch und gerade in ihrer Eigenschaft als subjektiv-öffentliches Recht.
- VG Bayreuth, 01.10.2009 - B 2 K 09.653 Zur weiteren Durchführung der Musterverfahren (jetzt B 2 K 09.554 und B 2 K 09.555) ruhte auch dieses Verfahren.
Ergänzend wird auf die Gerichtsakten B 2 K 06.510, B 2 K 09.554, B 2 K 09.555 und B 2 K 09.653, die vorgelegten Behördenakten und die Niederschriften über die mündlichen Verhandlungen vom 23.07.2008 und 06.08.2009 in den Musterverfahren B 2 K 09.554 und B 2 K 09.555 verwiesen, § 117 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -.
Der Kläger im Musterverfahren B 2 K 09.554 hat in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass das Fliegenfischen grundsätzlich ganztägig ausgeübt, jedoch durch die Bootsfahrten sehr erschwert werde.
- VG Bayreuth, 24.09.2009 - B 2 K 09.555 Der Kläger im Parallelverfahren B 2 K 09.554 hat in der mündlichen Verhandlung erläutert, dass das Fliegenfischen grundsätzlich ganztägig ausgeübt, jedoch durch die Bootsfahrten sehr erschwert werde.